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Hausverwaltung Kosten: Preise im Überblick

Zuletzt aktualisiert am 17. Juli 2026

Hausverwaltung Kosten: Preise im Überblick

Was kostet eine Hausverwaltung? Die kurze Antwort: Es kommt darauf an — auf die Verwaltungsart, die Größe und den Zustand des Objekts, die Region und den vereinbarten Leistungsumfang. Die lange Antwort finden Sie in diesem Ratgeber. Wir zeigen Ihnen die üblichen Preisspannen für WEG-Verwaltung, Mietverwaltung und Sondereigentumsverwaltung, erklären, welche Faktoren den Preis nach oben oder unten treiben, und warum das günstigste Angebot am Ende oft das teuerste ist. Wichtig vorab: Es gibt keine gesetzliche Gebührenordnung für Hausverwaltungen. Alle Preisangaben in diesem Artikel sind daher unverbindliche Richtwerte aus der Marktpraxis — Ihr konkretes Angebot kann davon abweichen.

Die Kosten im Schnellüberblick

Bevor wir ins Detail gehen, hier die drei Verwaltungsarten mit ihren üblichen Abrechnungsmodellen und Preisspannen. Alle Werte verstehen sich als unverbindliche Richtwerte, in der Regel zuzüglich Umsatzsteuer:

VerwaltungsartÜbliches AbrechnungsmodellUnverbindlicher Richtwert
WEG-VerwaltungPauschale je Einheit und Monatca. 20 bis 45 Euro
MietverwaltungPauschale je Einheit und Monat oder Prozentsatz der Nettokaltmieteca. 20 bis 35 Euro bzw. 4 bis 7 Prozent
SondereigentumsverwaltungPauschale je Einheit und Monatca. 15 bis 25 Euro

Welche Verwaltungsart Sie überhaupt benötigen, hängt davon ab, ob es um das Gemeinschaftseigentum einer Eigentümergemeinschaft oder um vermietete Wohnungen geht — die Unterschiede erklären wir ausführlich im Ratgeber WEG-Verwaltung oder Mietverwaltung.

WEG-Verwaltung: Kosten pro Einheit und Monat

Die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft wird fast immer als monatliche Pauschale pro Einheit abgerechnet. Als unverbindlicher Richtwert gelten je nach Region und Objekt etwa 20 bis 45 Euro pro Einheit und Monat.

Innerhalb dieser Spanne gibt es klare Muster:

  • Große Anlagen sind pro Einheit günstiger. Bei Gemeinschaften mit 30 oder mehr Einheiten verteilt sich der Grundaufwand — Versammlung, Abrechnung, Buchhaltung — auf viele Schultern. Hier sind Werte am unteren Rand der Spanne üblich.
  • Kleine Gemeinschaften zahlen mehr pro Einheit. Eine WEG mit vier bis acht Einheiten verursacht fast denselben Fixaufwand wie eine mittelgroße Anlage. Pauschalen von 40 Euro und mehr pro Einheit sind hier keine Seltenheit, teils arbeiten Verwaltungen mit Mindestpauschalen pro Objekt.
  • Ballungsräume sind teurer als ländliche Regionen. In Großstädten mit hohen Personal- und Bürokosten — etwa bei einer Hausverwaltung in München — liegen die Sätze spürbar über dem Bundesschnitt. In strukturschwächeren Regionen sind dagegen auch Werte unter 20 Euro anzutreffen.

Hinzu kommt seit der WEG-Reform (WEMoG) ein Qualitätsfaktor: Wohnungseigentümer haben seit dem 1. Dezember 2023 grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass ein zertifizierter Verwalter nach Paragraf 26a WEG bestellt wird. Zertifizierung, Fortbildung und gestiegene Anforderungen schlagen sich bei vielen Verwaltungen in den Pauschalen nieder — dafür erhalten Sie aber auch nachgewiesene Qualifikation.

Mietverwaltung: Pauschale oder Prozent der Miete

Bei der Mietverwaltung — also der Verwaltung eines vermieteten Mehrfamilienhauses oder einzelner Mietwohnungen im Auftrag des Eigentümers — sind zwei Abrechnungsmodelle verbreitet:

  1. Festpauschale pro Einheit und Monat: üblich sind als unverbindlicher Richtwert etwa 20 bis 35 Euro pro Wohneinheit. Gewerbeeinheiten liegen wegen des höheren Aufwands meist darüber.
  2. Prozentsatz der Nettokaltmiete: üblich sind etwa 4 bis 7 Prozent der monatlichen Nettokaltmiete. Dieses Modell koppelt das Honorar an die Mietentwicklung — steigt die Miete, steigt auch die Verwaltervergütung.

Welches Modell günstiger ist, hängt vom Mietniveau ab: Bei hohen Großstadtmieten fährt der Eigentümer mit einer Festpauschale oft besser, bei niedrigen Mieten kann das Prozentmodell attraktiver sein. Rechnen Sie beide Varianten für Ihr Objekt durch, bevor Sie unterschreiben.

Wichtig für Vermieter: Die Kosten der Mietverwaltung sind nicht als Betriebskosten auf die Mieter umlegbar. Sie mindern aber als Werbungskosten die Steuerlast aus Vermietung und Verpachtung — Details dazu klärt Ihr Steuerberater.

Sondereigentumsverwaltung: Das Zusatzpaket für vermietete Eigentumswohnungen

Wer eine vermietete Eigentumswohnung besitzt, braucht häufig beides: Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das Gemeinschaftseigentum, die Sondereigentumsverwaltung um das Mietverhältnis in der eigenen Wohnung — also Mieteingang, Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Mieter und Ansprechpartner-Funktion.

Als unverbindlicher Richtwert sind für die Sondereigentumsverwaltung etwa 15 bis 25 Euro pro Einheit und Monat üblich. Übernimmt dieselbe Verwaltung bereits die WEG-Verwaltung des Hauses, sind Kombi-Konditionen verhandelbar, weil viele Informationen — etwa die Hausgeldabrechnung — ohnehin schon vorliegen.

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Diese vier Faktoren bestimmen den Preis

Warum verlangt die eine Verwaltung 22 Euro pro Einheit und die andere 42 Euro für dasselbe Haus? Meist stecken vier Faktoren dahinter:

Objektgröße

Je mehr Einheiten, desto niedriger der Preis pro Einheit — der Fixkostenanteil sinkt. Umgekehrt gilt: Kleinst-Gemeinschaften sind für Verwaltungen wirtschaftlich unattraktiv und zahlen entsprechend höhere Pauschalen.

Zustand und Alter des Objekts

Ein gepflegter Neubau verursacht wenig Aufwand. Ein sanierungsbedürftiger Altbau mit Feuchtigkeitsschäden, anstehender Dachsanierung und Instandhaltungsstau bedeutet dagegen laufende Handwerkerkoordination, Sonderversammlungen und Streitpotenzial — das preisen Verwaltungen ein.

Lage

Regionale Lohn- und Bürokosten, aber auch die Wettbewerbsdichte vor Ort beeinflussen die Sätze. Zudem spielt die Erreichbarkeit eine Rolle: Ein Objekt weit außerhalb des Verwaltungssitzes verursacht Fahrtzeiten, die eingerechnet werden.

Leistungsumfang

Der größte Hebel: Was genau ist in der Grundpauschale enthalten? Zwei Angebote mit identischer Pauschale können sich massiv unterscheiden, wenn das eine viele Leistungen einschließt und das andere fast alles als Zusatzleistung abrechnet. Deshalb gilt: Niemals nur die Pauschale vergleichen, sondern immer den Leistungskatalog — wie das geht, zeigt unser Ratgeber Verwaltervertrag prüfen.

Grundleistungen vs. Zusatzleistungen

Es gibt keinen gesetzlich definierten Leistungskatalog — was „Grundleistung” ist, bestimmt allein der Verwaltervertrag. In der Marktpraxis hat sich aber eine typische Aufteilung etabliert:

BereichÜblicherweise in der GrundpauschaleÜblicherweise Zusatzleistung
Versammlungeneine ordentliche Eigentümerversammlung pro Jahrjede weitere oder außerordentliche Versammlung
AbrechnungWirtschaftsplan, Jahresabrechnung, HausgeldinkassoAufarbeitung fehlerhafter Altabrechnungen des Vorverwalters
InstandhaltungBeauftragung und Kontrolle laufender KleinreparaturenAusschreibung und Begleitung großer Sanierungen
Objektbetreuungregelmäßige ObjektbegehungenSonderbegehungen, Gutachterkoordination
Schriftverkehrlaufende Korrespondenz mit Eigentümern und DienstleisternBegleitung von Rechtsstreitigkeiten, umfangreiche Dokumentenrecherche
VerkaufVerwalterzustimmung bei Wohnungsverkauf, Erstellung von Verkaufsunterlagen

Prüfen Sie im Angebot jede Position: Was nicht ausdrücklich als Grundleistung aufgeführt ist, kostet später extra.

Sonderhonorare: Womit Sie zusätzlich rechnen müssen

Typische Positionen, die Verwaltungen gesondert abrechnen — die Größenordnungen sind auch hier unverbindliche Richtwerte:

  • Zweite und jede weitere Eigentümerversammlung: oft pauschal im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich pro Versammlung.
  • Begleitung großer Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen: häufig 2 bis 5 Prozent der Bausumme als Baubetreuungshonorar.
  • Verwalterzustimmung beim Wohnungsverkauf: meist eine Pauschale im zwei- bis dreistelligen Bereich, sofern die Gemeinschaftsordnung eine Zustimmung vorsieht.
  • Mahnwesen und gerichtliche Beitreibung: ab einer bestimmten Eskalationsstufe je Vorgang.
  • Mieterwechsel in der Sondereigentums- oder Mietverwaltung: Wohnungsabnahme, Übergabe und Neuvermietungsbegleitung werden oft je Vorgang oder als Bruchteil einer Monatsmiete berechnet.

Ein seriöses Angebot listet diese Positionen transparent mit Preisen auf. Fehlt eine solche Aufstellung, fragen Sie nach — vor der Unterschrift.

Warum „billig” oft teuer wird

Der Preisvergleich verführt dazu, einfach die niedrigste Pauschale zu wählen. Das rächt sich häufig:

  • Ausgedünnter Leistungskatalog: Die Billig-Pauschale deckt nur das Minimum ab, alles Weitere läuft über Sonderhonorare — unterm Strich zahlen Sie mehr.
  • Zu viele Objekte pro Sachbearbeiter: Kampfpreise funktionieren nur über Masse. Die Folge sind unbeantwortete E-Mails, verschleppte Reparaturen und verspätete Abrechnungen.
  • Folgekosten durch Fehler: Eine verspätete oder fehlerhafte Jahresabrechnung, versäumte Verkehrssicherungspflichten oder schlecht vorbereitete Beschlüsse können die Gemeinschaft ein Vielfaches der eingesparten Pauschale kosten.
  • Wertverlust der Immobilie: Instandhaltungsstau durch passive Verwaltung mindert langfristig den Wert jeder einzelnen Wohnung.

Der bessere Maßstab ist das Preis-Leistungs-Verhältnis: Woran Sie Qualität konkret erkennen, lesen Sie im Ratgeber Gute Hausverwaltung erkennen.

Preise verhandeln: So gehen Sie vor

Verwaltervergütungen sind frei verhandelbar. Diese Punkte verbessern Ihre Position:

  1. Mehrere Angebote einholen. Drei vergleichbare Angebote zeigen Ihnen, wo die Marktspanne für Ihr Objekt tatsächlich liegt.
  2. Leistungskataloge vergleichbar machen. Bitten Sie jede Verwaltung, denselben Leistungskatalog zu bepreisen — nur so vergleichen Sie nicht Äpfel mit Birnen.
  3. Sonderhonorare deckeln. Verhandeln Sie Festpreise für planbare Zusatzleistungen wie die zweite Versammlung, statt offene Stundensätze zu akzeptieren.
  4. Laufzeit als Hebel nutzen. Die Bestellung eines WEG-Verwalters ist auf höchstens fünf Jahre begrenzt, bei der ersten Bestellung nach Begründung des Wohnungseigentums auf höchstens drei Jahre. Eine moderate Laufzeit mit Verlängerungsoption gibt beiden Seiten Planungssicherheit — und Ihnen einen regelmäßigen Verhandlungsanlass.
  5. Indexierung prüfen. Manche Verträge enthalten automatische Preisanpassungsklauseln. Achten Sie darauf, dass Erhöhungen an nachvollziehbare Kriterien gebunden sind.

Fazit: Richtwerte kennen, Leistung vergleichen

Als grobe Orientierung gilt: WEG-Verwaltung etwa 20 bis 45 Euro pro Einheit und Monat, Mietverwaltung etwa 20 bis 35 Euro oder 4 bis 7 Prozent der Nettokaltmiete, Sondereigentumsverwaltung etwa 15 bis 25 Euro — alles unverbindliche Richtwerte ohne Gewähr. Entscheidend ist nicht die Pauschale allein, sondern das Verhältnis von Preis und Leistungskatalog. Wer Angebote strukturiert vergleicht, Sonderhonorare vor Vertragsschluss klärt und auf Qualifikation achtet, zahlt am Ende meist weniger als der vermeintliche Schnäppchenjäger. Bei rechtlichen Detailfragen zum Verwaltervertrag hilft ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht oder ein Eigentümerverband weiter.

Quellen

Häufige Fragen zum Thema

Was kostet eine Hausverwaltung pro Einheit im Monat?

Als unverbindliche Richtwerte zzgl. Umsatzsteuer gelten für die WEG-Verwaltung etwa 20 bis 45 Euro, für die Mietverwaltung etwa 20 bis 35 Euro oder 4 bis 7 Prozent der Nettokaltmiete und für die Sondereigentumsverwaltung etwa 15 bis 25 Euro je Einheit und Monat. Eine gesetzliche Gebührenordnung gibt es nicht, das konkrete Angebot kann abweichen.

Warum zahlen kleine WEGs mehr pro Einheit als große?

Der Grundaufwand für Versammlung, Abrechnung und Buchhaltung fällt fast unabhängig von der Größe an. Bei wenigen Einheiten verteilt er sich auf wenige Schultern, deshalb sind Pauschalen von 40 Euro und mehr je Einheit sowie Mindesthonorare pro Objekt üblich.

Sind die Kosten der Hausverwaltung auf die Mieter umlegbar?

Nein. Die Kosten der Mietverwaltung sind keine umlagefähigen Betriebskosten. Sie mindern aber als Werbungskosten die Steuerlast aus Vermietung und Verpachtung, Details klärt der Steuerberater.

Welche Leistungen berechnet die Verwaltung zusätzlich zur Grundpauschale?

Typische Sonderhonorare sind die zweite und jede weitere Eigentümerversammlung, die Begleitung großer Sanierungen (oft 2 bis 5 Prozent der Bausumme), die Verwalterzustimmung beim Wohnungsverkauf sowie Mahnwesen und Beitreibung. Was nicht ausdrücklich als Grundleistung aufgeführt ist, kostet in der Regel extra.

Kann man die Verwaltervergütung verhandeln?

Ja, Verwaltervergütungen sind frei verhandelbar. Holen Sie mehrere vergleichbare Angebote ein, lassen Sie denselben Leistungskatalog bepreisen und deckeln Sie planbare Sonderhonorare als Festpreise statt offener Stundensätze.

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